DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG
erfolgt individuell und wird an Eure Terminwünsche angepasst. Euer Fahrlehrer begleitet Euch von der ersten Fahrstunde bis zur praktischen Prüfung. Auch samstags sind wir für Euch da.
Gerne beginnen wir die PKW-Fahrstunden bei Euch zu Hause, an der Schule oder Eurer Arbeitsstätte.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte erhälst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Schwächen mit Deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.